Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse – Warum? (Teil 2)
Die Künstlersozialkasse ist eine nicht unumstrittene Institution. Wie im ersten Teil beschrieben, entstand sie aus der politischen Idee, Selbstständigen und Kreativen eine Möglichkeit zur Sozialversicherung anzubieten. Im zweiten Teil unserer KSK-Serie geht um die Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Auch bei diesem Thema finden sowohl Befürworter als auch Kritiker der KSK Argumente. Wir wollen hier mal die wichtigsten aufzählen.
Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der KSK?
Offenkundig ist zunächst mal der geldwerte Vorteil für den Versicherten und damit auch das schlagkräftigste Argument für eine Mitgliedschaft: Die KSK bezahlt die Hälfte der Beiträge für Pflege- und Rentenversicherung sowie Krankenversicherung. Mit Sicherheit der entscheidende Anreiz für einen Beitritt für die Mehrheit der Mitglieder.
Die KSK ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge orientieren sich am Einkommen. Wer also weniger verdient, zahlt auch weniger. Unabhängig von der Beitragshöhe können jedoch alle Leistungen der Krankenkasse genutzt werden.
Es gilt darüberhinaus aber immer noch die Wahlfreiheit bei der Versicherung, keine Pflicht zur gesetzlichen Versicherung, eine Privatversicherung bleibt weiterhin eine Option.
Die KSK-Mitgliedschaft beinhaltet auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung – ein Punkt, der von vielen Selbstständigen unterschätzt oder schlicht vergessen wird. In den meisten Fällen reicht dies heute nicht mehr zur Altersabsicherung, eine wichtige Basis ist damit aber immer noch geschaffen.
Welche Nachteile hat eine Mitgliedschaft in der KSK?
Von diesen Vorteilen profitiert der größte Teil der Mitglieder eindeutig. Für die beiden Extrema der Einkommensverteilung, also für Geringverdiener und andererseits Künstler mit hohem Einkommen.
Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Rentenversicherung über die Mitgliedschaft in der KSK Pflicht für freischaffende Künstler und Publizisten ist, die sich deswegen nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien können. Vor allem bei höheren Einkommen kann dies definitiv zum Nachteil werden.
Da die untere Bemessungsgrenze auf ein jährliches Mindesteinkommen von 3.900 Euro ausgelegt ist, schließt man damit gerade die von der Künstlersozialkasse aus, die die finanzielle Unterstützung besonders nötig hätten. Allerdings haben Geringverdiener unter 3.900€ Jahreseinkommen in vielen Fällen wiederum Anspruch auf Arbeitslosengeld II und fallen somit wieder unter die Versorgungsleistungen des Sozialstaates.
Ob eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für den Versicherten lohnenswert ist, lässt sich letztendlich nur im Einzelfall entscheiden. Eine Beratung zum Thema Künstlersozialkasse wie sie BIGmedia e.V. anbietet, ist in vielen Fällen sinnvoll, um sich Zeit, Nerven und Frustration zu sparen.
Wie aber nun komme ich in die Künstlersozialkasse? Im dritten Teil unserer KSK-Serie geht es um das berühmt-berüchtigte Aufnahmeverfahren für die Künstlersozialkasse.
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